Die Wertermittlung.
Die Möglichkeit, einen Kleingarten zu übernehmen und zu nutzen, muss auch in Zukunft für jeden erschwinglich bleiben. Das Bundeskleingartengesetz stellt sicher, dass die Ausstattung von Kleingärten sozialverträglich bleibt. Beim Pächterwechsel müssen die Übernahmekosten möglichst niedrig gehalten werden, um Neueinsteigern die Übernahme des Kleingartens ohne finanzielle Hürden zu ermöglichen. Dafür müssen für die Übernahme einheitliche Kriterien festgelegt werden, nach denen der Wert von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen ermittelt wird.
Oberster Grundsatz der Wertermittlung ist eine objektive, gerechte und fachliche begründete Beurteilung.
Der Erstattungsbetrag wird auf der Grundlage der ,,Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstige Einrichtungen in Kleingärten“ der Landesverbände Rheinland und Westfalen und Lippe ermittelt.
Die Wertermittler des Stadtverbandes.
Die Wertermittler des Stadtverbandes beurteilen die Kleingärten nach der „Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten“ vom Landesverband, sie wurden dort auch zum Wertermittler ausgebildet.
Unser Team besteht aus fünf Wertermittler, die in einem Zeitraum vom 3 Jahre bis 30 Jahre, schon für den Stadtverband die Wertermittlungen durchführen.